Internet-Adresse: Kanalisierung verboten

VonHagen Döhl

Internet-Adresse: Kanalisierung verboten

Der Gebrauch einer Domain ist unzulässig, wenn sie den Anschein erweckt, dass sich hinter der Domain ein Verband, eine Institution oder eine ganze Gruppe von Berufsangehörigen verbirgt, während sich nur ein einziger Vertreter der entsprechenden Gruppe darstellt.
Eine Kölner Rechtsanwaltskanzlei war im Internet unter der Domain „rechtsanwaeltekoeln.de“ aufgetreten. Der Gebrauch wurde dieser Kanzlei mit dem Argument verboten, dass der User hinter der Adresse nicht eine einzige, sondern alle Kölner Kanzleien oder die Rechtsanwaltskammer Köln erwartet. Das Gebrauchen einer solchen allgemeinen Berufsbezeichnung ist wegen der damit verbundenen Sperrwirkung für die Konkurrenten und der gleichzeitig eintretenden Kanalisierung irreführend.
(LG Köln, 312 O 723/9)

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