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Verfahrensweise zur Gebührenberechnung bei Onlineanfragen


Allgemeines
Derzeit besteht in der Rechtsprechung eine Reihe widersprüchlicher Entscheidungen zur Frage der Gebühren bei einer anwaltlichen Auskunft über Telefon oder Internet. Deshalb sehen wir uns bis zu einer endgültigen Klärung der standes- und wettbewerbsrechtlichen Fragen gehalten, auf differenzierte Kostenhinweise zu verzichten.

Allgemein gilt: Die anwaltliche Gebührenordnung sieht vor, die Höhe des Honorars für eine Rechtsberatung in jedem Einzelfall zu prüfen. Als Regelfall wird eine Berechnung auf der Grundlage des Gegenstandswerts und / oder (insbesondere bei rechtlichen Spezialmaterien) anhand des prognostizierten Arbeitsaufwands vorgenommen. Die Rechtsprechung sagt, die Vergütung des Anwalts müsse in einem angemessenen
Verhältnis zur Leistung, zur Verantwortung und zum Haftungsrisiko stehen. Eine Tätigkeit ohne Honorar ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Sie gehen mit Ihrer Anfrage zunächst keinerlei Kostenrisiko ein.

Wir schlagen folgende Vorgehensweise vor: Sie stellen Ihre Anfrage und bitten um Unterbreitung eines Honorarangebotes. Auf dieser Grundlage können Sie entscheiden, wie Sie weiter verfahren wollen. Erst wenn uns Ihre Zustimmung per eMail, Telefax oder Brief vorliegt, ist der Beratungsvertrag geschlossen.

Nichteignung als Online - Anfrage
Sollte sich Ihre Anfrage nicht für eine Online-Beratung eignen, teilen wir Ihnen dies ebenfalls mit. Dadurch entstehen Ihnen keine Kosten. Zögern Sie nicht, von der Möglichkeit einer unverbindlichen und kostenlosen Voranfrage Gebrauch zu machen.

Hinweise zum Versenden von Emails
Denken Sie bitte beim Versenden von Emails daran, dass unverschlüsselte Emails im Netz nicht sicher vor einem unbefugten Mitlesen geschützt sind. Überlegen Sie daher bitte genau, welche Mitteilungen Sie mit welchem Inhalt versenden wollen. Wenn Sie uns einen Sachverhalt zur Prüfung mitteilen wollen, benötigen wir immer Ihren vollen Namen, Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer sowie ggf. den vollen Namen des jeweiligen Gegners. Nur so können wir eine etwaige Interessenkollision ausschließen und eventuelle Rückfragen klären, die bei der Beantwortung Ihrer Anfrage auftreten könnten.
Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir aus standesrechtlichen Gründen Email- Anfragen, aus denen wir nur eine Email-Adresse entnehmen können, nicht bzw. nur sehr allgemein beantworten können.

Wir möchten Sie außerdem darauf hinweisen, dass wegen möglicher technischer Störungen der rechtzeitige Eingang von e-mail-Nachrichten nicht unter allen Umständen sichergestellt werden kann.
Eilige, sehr wichtige oder fristwahrende Mitteilungen - wie z.B. der Auftrag zur Einlegung eines Rechtsmittels - sollten daher zusätzlich per Fax, per Kurier oder per Post gesendet werden. Die Versendung von e-mails an uns kann daher keine fristwahrende Wirkung haben. Aus diesem Grund können wir per Email keine Aufträge - auch keine Rechtsmittelaufträge - entgegennehmen.



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